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Freitag, 11. Oktober 2024 Mediadaten wsr.tv
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Einbeck (red). KWS und IG BAU haben sich am Abend des 17. Mai 2024 auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der am 1. Juli 2024 in Kraft tritt und eine Laufzeit von 24 Monaten hat. Auch eine Änderung des Manteltarifvertrages wurde vereinbart.

Die Verhandlungsparteien einigten sich auf eine Erhöhung der monatlichen Vergütung, die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie und die Fortführung der dividendenabhängigen Einmalzahlung. Darüber hinaus soll die Wochenarbeitszeit auf 38 Stunden reduziert werden.

Grundlage der intensiven Verhandlungen war das gemeinsame Ziel einer Einigung, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch den Interessen des Unternehmens gerecht wird und die weitere Gestaltung einer zukunftsorientierten Arbeitswelt bei KWS unterstützt. Die Verhandlungen waren geprägt von kontroversen Diskussionen in der Sache und in Fragen der Umsetzung, aber auch von gegenseitigem Verständnis für die Positionen der Verhandlungspartner.

Bei den Leistungen im Entgeltbereich war es der KWS und der IG BAU vor dem Hintergrund der hohen Preissteigerungen in diesem und im letzten Jahr gleichermaßen wichtig, insbesondere die unteren Entgeltgruppen zu stärken. Die Einigung beinhaltet vor diesem Hintergrund eine tabellenwirksame Entgelterhöhung für die Entgeltgruppen E03 bis E13 um 210 EUR brutto, mindestens jedoch 4,5 %, ab Dezember 2024. Zusätzlich wurde eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 1.000 Euro vereinbart, die steuer- und abgabenfrei ist, und somit brutto wie netto an die Mitarbeitenden ausgezahlt wird. Teilzeitbeschäftigte erhalten mindestens einen Sockelbetrag in Höhe von 500 Euro, Auszubildende pauschal ebenfalls 500 Euro. Die Auszahlung der Prämie erfolgt im August 2024.

Die an die Dividende gekoppelte Einmalzahlung, mit der die Beschäftigten am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden, wird beibehalten. Die Auszubildendenvergütung wird ab dem 01.08.2024 um 30 EUR monatlich erhöht, zzgl. eines monatlichen Lehrmittelzuschusses in Höhe von 20 EUR.

Eine weitere wesentliche zukunftsweisende Änderung ist die Absenkung der tariflichen Wochenarbeitszeit von 40 auf 38 Stunden ab dem 01. Juli 2025, wobei der volle Lohnausgleich gewährt wird. Die Parteien haben sich darauf verständigt, dass bis zur Umstellung eine Lösung für die Einführung eines Wahlmodells erarbeitet wird.

“Wir freuen uns über ein von Weitsicht geprägtes, zeitgemäßes Verhandlungsergebnis, das unseren Beschäftigten neben Planungssicherheit auch eine direkte Entlastung durch die Inflationsausgleichsprämie bietet. Mit der Reduzierung der Arbeitszeit auf 38 Stunden ermöglichen wir mehr Zeit für persönliche Aktivitäten und Erholung und stärken gleichzeitig die Attraktivität von KWS als Arbeitgeber“, sagt Melanie Eisinger, Personalleiterin bei KWS und Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite. Arnd Spahn, Verhandlungsführer der IG BAU, ergänzt: „KWS macht mit dieser Einigung einen wichtigen Schritt, insbesondere mit Blick auf die Arbeitszeitverkürzung. Wir begrüßen auch die Elemente zur Stärkung der unteren Entgeltgruppen und der betrieblichen Altersversorgung, speziell mit Blick auf die Teilzeitkräfte.“

Angesichts der hohen Bedeutung, die beide Seiten der Altersvorsorge beimessen, haben sich KWS und IG BAU darauf verständigt, die bestehenden Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge zu erweitern und den bisherigen Zuschuss zur Eigenvorsorge von 25 Euro auf 40 Euro zu erhöhen. Teilzeitbeschäftigte sollen künftig den vollen Betrag erhalten.

Außerdem soll die Rufbereitschaftspauschale ab dem 01.12.2024 angehoben und eine Lösung für den Ausgleich besonderer Belastungen bei mehrtägigen Feldeinsätzen entwickelt werden.

Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 30.06.2024 vereinbart.

Foto: KWS

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