Landkreis Northeim (red). Die zulässige Zeit für den Rückschnitt von Hecken, Büschen und anderen Gehölzen endet am 28. Februar 2026. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde hin.
Rückschnittverbot ab März zum Schutz der Tierwelt
Ab 1. März gilt das gesetzliche Rückschnittverbot für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche sowie sonstige Gehölze. Bis einschließlich 30. September dürfen diese nicht stark zurückgeschnitten oder vollständig entfernt werden. Hintergrund der Regelung ist der Schutz brütender Vögel sowie weiterer wildlebender Tiere, die die Pflanzen als Lebensraum und Nistplatz nutzen. Die Bestimmungen sind im Bundesnaturschutzgesetz verankert und dienen dem langfristigen Erhalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt.
Nur schonende Pflege- und Formschnitte zulässig
In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Pflege- und Formschnitte erlaubt, etwa zur Gesunderhaltung der Pflanzen oder zur Begrenzung des Zuwachses. Größere Rückschnittmaßnahmen oder das vollständige Entfernen von Gehölzen sind dagegen nicht zulässig.
Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Flächen rechtzeitig zu überprüfen und notwendige Rückschnittarbeiten innerhalb der noch zulässigen Frist vorzunehmen.