Einbeck/Dassel (red). Der Landkreis Northeim hat zum 1. Januar 2026 einen Wechsel im Kehrbezirk NOM-610 vorgenommen. Schornsteinfegermeister Nicolas Kroll wurde bis zum 31. Dezember 2032 zum neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt. Er folgt auf Jürgen Grützbach, der nach jahrzehntelanger Tätigkeit in den Ruhestand geht.
Mit der Bestellung von Nicolas Kroll übernimmt ein fachlich qualifizierter und im Kreisgebiet gut vernetzter Schornsteinfegermeister den Kehrbezirk. Seine Ausbildung absolvierte er von September 2006 bis August 2009 im Kehrbezirk NOM-610 bei Jürgen Grützbach. Nach mehreren Berufsjahren als Geselle war er ab 2016 erneut im Schornsteinfegerhandwerk tätig. In den Jahren 2019 bis 2024 schloss er erfolgreich seine Weiterbildung zum Schornsteinfegermeister ab und legte die Meisterprüfung ab.
Kehrbezirk umfasst Stadt Dassel und Teile von Einbeck
Der Kehrbezirk NOM-610 liegt im südwestlichen Kreisgebiet. Er umfasst die Stadt Dassel mit den Ortschaften Eilensen, Ellensen, Erichsburg, Hilwartshausen, Hoppensen, Krimmensen, Relliehausen, Sievershausen und Wellersen. Hinzu kommen die Ortschaften Dassensen, Edemissen und Rotenkirchen der Stadt Einbeck.
Abschied nach mehr als 48 Berufsjahren
Der bisherige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Jürgen Grützbach hatte um die Aufhebung seiner Bestellung zum 31. Dezember 2025 gebeten, um in den Ruhestand zu treten. Seine berufliche Laufbahn im Schornsteinfegerhandwerk begann er 1977. Nach Tätigkeiten als Geselle und Meistergeselle wurde er 1994 zum Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk NOM-610 bestellt. Insgesamt blickt er auf mehr als 48 Berufsjahre zurück.
Die Dezernentin für Bauen und Umwelt, Sophia Nagel, dankte Jürgen Grützbach im Namen des Landkreises Northeim ausdrücklich für seine langjährige, zuverlässige Arbeit sowie seinen Einsatz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und wünschte ihm für den neuen Lebensabschnitt alles Gute.
Gesetzesänderungen und weitere Bestellungen
Im Jahr 2025 wurden Änderungen im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vorgenommen. Demnach können bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger auf Antrag einen Meistergesellen ihres Kehrbezirks als betriebsangehörigen Vertreter für die Durchführung von Feuerstättenschauen bestellen lassen. Von dieser Möglichkeit wurde im Landkreis Northeim bereits in mehreren Kehrbezirken Gebrauch gemacht.
Eine Übersicht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie die vollständige Kehrbezirksliste mit den jeweils zuständigen Orten und Straßen ist auf der Internetseite des Landkreises Northeim abrufbar unter https://www.landkreis-northeim.de/schornsteinfeger.

Fotos: LPD