Einbeck (red). Seit mehr als 300 Jahren unterstützt die Waisenhausstiftung Einbeck Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Wer glaubt, dass er selbst oder sein Kind die Voraussetzungen erfüllt, kann prüfen lassen, ob eine finanzielle Einmalzahlung aus Mitteln der Stiftung möglich ist. Eine Kontaktaufnahme wird ausdrücklich empfohlen.
Förderberechtigt sind junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die Voll- oder Halbwaisen sind und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Jahren in Dassel, Hollenstedt oder Stöckheim haben. Auch in mehreren Ortsteilen der Stadt Einbeck ist eine Unterstützung möglich.
Zu den förderberechtigten Ortsteilen zählen unter anderem Andershausen, Avendshausen, Buensen, Holtensen, Hullersen, Iber, Immensen, Kohnsen, Kuventhal, Negenborn, Rengershausen, Rotenkirchen, Salzderhelden, Sülbeck, Vardeilsen und Volksen. Nicht förderberechtigt sind dagegen beispielsweise Bartshausen, Hallensen, Naensen, Vogelbeck, Wenzen, Kreiensen, Greene oder Orxhausen.
Die Waisenhausstiftung Einbeck wurde am 1. Januar 1713 gegründet und ist seitdem Anlaufstelle für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Vorsitzende des Beirates ist Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, Geschäftsführerin ist Viktoria Bertram, Leiterin des Jugendamtes im Landkreis Northeim. Ziel bleibt es bis heute, junge Menschen durch finanzielle Hilfe zu unterstützen. Interessierte können sich direkt an die Geschäftsführerin wenden.