Northeim (lpd). Ab sofort gilt im Landkreis Northeim: Mähroboter dürfen nur tagsüber eingesetzt werden. In der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang müssen die Geräte pausieren. Damit bleiben sie genau dann ausgeschaltet, wenn Arten wie der nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Igel und andere kleine Wildtiere in Gärten und Grünanlagen unterwegs sind. Tagsüber können Mähroboter wie gewohnt genutzt werden – für die Rasenpflege ergeben sich also keine Einschränkungen.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die zunehmende Gefahr für Igel, die vor allem in Gärten und Parkanlagen unterwegs sind. Da Igel nachtaktiv sind und sich bei Gefahr einrollen, weichen sie Mährobotern nicht aus. Die Folge sind oft schwere Verletzungen oder sogar der Tod der Tiere. In den vergangenen Jahren wurde ein deutlicher Anstieg solcher Fälle festgestellt. Der Landkreis Northeim möchte dem entgegenwirken und hat daher zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen eine Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Einsatzes von Mährobotern erlassen.
Mit der nächtlichen Ruhezeit für Mähroboter leisten Bürgerinnen und Bürger einen einfachen, aber wirkungsvollen Beitrag zum Artenschutz. So tragen alle gemeinsam dazu bei, Igeln und anderen Wildtieren ein Stück mehr Sicherheit in ihren Lebensräumen zu geben.
Weitere Informationen finden sich in der Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 44 des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/amtsblatt.