Northeim (lpd). Aktiv die Justiz unterstützen und Verantwortung übernehmen – der Landkreis Northeim sucht aktuell Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl zu Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken. Das Ehrenamt startet am 1. Januar 2024. Bis zum 17. April 2023 können sich Interessierte bei der Kreisverwaltung melden.

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist auf vier Jahre angelegt. Gesucht werden Jugendhaupt- und Jugendersatzschöffen, die an den Amtsgerichten Bad Gandersheim, Einbeck, Northeim und Osterode am Harz sowie an den Landgerichten Braunschweig und Göttingen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes eingesetzt werden.

Formale Voraussetzungen

Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter infrage kommen Personen, die im Landkreis Northeim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Um als Schöffe gewählt zu werden, wird außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit benötigt. Auch die deutsche Sprache muss in ausreichendem Maße beherrscht werden.

Von der Wahl zum Schöffen ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, welche zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (beispielsweise Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wer kann sich bewerben?

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und in der Lage sein, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen darüber hinaus Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann beispielsweise aus beruflicher Erfahrung oder aus gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Darüber hinaus ist auch geistige Beweglichkeit und eine gesundheitliche Eignung erforderlich, welche sich insbesondere aus den teils anstrengenden Sitzungsdiensten ergibt. Juristische Kenntnisse sind für das Amt des Schöffen nicht erforderlich.

Wichtig ist, dass Schöffen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sind und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe bewusst sind. Weiterhin muss die Bereitschaft vorhanden sein, Zeit für die Weiterbildung bezüglich ihrer Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu investieren. Das Ehrenamt als Schöffe erfordert außerdem ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Schöffen müssen sich verständlich ausdrücken, auf den/die Angeklagte/n sowie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Kommunikations- und Dialogfähigkeit ist daher eine weitere wichtige Voraussetzung.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Gerichtes erforderlich. Die Schöffen haben jedes Urteil mitzuverantworten, da gegen zwei Schöffen niemand verurteilt werden kann.

Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden.

Wo kann man sich bewerben?

Interessent*innen für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen können ihre Bewerbung bis zum 17. April 2023 an folgende Stelle richten:

  • Landkreis Northeim
    Dezernat III Jugend und Soziales
    Medenheimer Straße 6/8
    37154 Northeim
    Ansprechpartnerin
    Frau Filthuth, Tel.: 05551 708-383
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Alternativ kann eine Bewerbung auch an die zuständige Stadt oder Gemeinde gesendet werden. Die rechtlichen Bestimmungen können hier eingesehen werden: https://www.schoeffenwahl.de/kommunen/rechtsvorschriften.html#two

Den Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist hier zu finden: www.landkreis-northeim.de/jugendschoeffenwahl2023