Einbeck (red). Jährlich werden Sportler und Sportlerinnen für ihre besonderen Leistungen im Sport im Rahmen einer Feierstunde von der Stadt Einbeck geehrt. Die Richtlinien der Stadt Einbeck sehen eine Ehrung von Sportlern/innen der Einbecker Sportvereine, Schüler/innen aus Schulen in Einbeck, Sportabzeichenabsolventen sowie sonstigen Sportlern/innen vor, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Einbeck haben.

Die Richtlinien für die Sportlerehrung sind unter www.einbeck.de einzusehen.

Sportler/innen der Vereine im Gebiet der Stadt Einbeck einschließlich der Ortschaften werden jedes Jahr entsprechend den Richtlinien von ihren Vereinen der Stadt Einbeck zur Ehrung gemeldet. Nach den Richtlinien besteht aber auch die Möglichkeit, diejenigen Sportler/innen zu ehren, die ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Einbeck haben (einschl. der zur Stadt Einbeck gehörenden Ortschaften), aber nicht für einen Einbecker Sportverein starten.

Da diese Sportler/innen nicht von ihren Vereinen zur Sportlerehrung angemeldet werden, ergeht der Aufruf an diese Sportler/innen oder deren Eltern, sofern die in den Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Einbeck aufgeführten Grundsätze zutreffen, direkt eine Meldung an die Stadt Einbeck, Sachgebiet II.2 Schulen und Sport, Teichenweg 1, 37574 Einbeck, bis zum 01.03.2021 vorzunehmen. Nachweise über die erzielten Leistungen im Jahr 2020 sind der Meldung beizufügen.

Für Rückfragen steht das Sachgebiet II. 2 Schulen und Sport, Frau Niemeier, Tel. 05561 / 916 417, zur Verfügung. Die Sportlerehrung für die Leistungen aus den Jahren 2019 und 2020 soll stattfinden, sofern es die „Corona-Bedingungen“ in einem angemessenen Rahmen wieder erlauben.