Kreis Northeim (r). Privathaushalte haben in diesem Jahr erneut die Möglichkeit, Schadstoffe am mobilen Sammelfahrzeug kostenlos abzugeben. Das Fahrzeug wird in der Zeit vom 5. Oktober bis 5. November 2020 zentrale Orte im Landkreis Northeim anfahren. Angesichts der Corona-Pandemie werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Abstandsregeln von mind. 1,5 Metern untereinander einzuhalten. Den Anweisungen des Annahmepersonals ist zu folgen.

Die Schadstoffsammlung soll dazu beitragen, dass weniger schadstoffhaltige Abfälle den Hausmüll belasten. Auf keinen Fall dürfen schadstoffhaltige Abfälle in den Abfluss oder die Toilette gelangen. Die Schadstoffe können große Schäden für Mensch und Umwelt anrichten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb bereits beim Einkauf darauf achten, dass sie schadstoffarme oder schadstofffreie Produkte kaufen, die den gleichen Zweck erfüllen.

An folgenden Orten macht das Schadstoffmobil Station:

Montag, 26. Oktober in Moringen

14.30 – 18.00 Uhr Bauhof, Domänenhof, Amtsfreiheit

Dienstag, 27. Oktober in Uslar

14.30 – 18.00 Uhr Parkplatz Graftplatz

Mittwoch, 28. Oktober in Hardegsen

14.30 – 18.00 Uhr Platz Bauhof/Feuerwehrgerätehaus, Am Gladeberg 

Donnerstag, 29. Oktober in Kalefeld

14.30 bis 18 Uhr Festplatz, Eboldshäuser Str. 29

Montag, 2. November in Nörten-Hardenberg

14.30 – 18.00 Uhr Parkplatz Gemeindeverwaltung, Burgstraße

Dienstag, 3. November in Dassel

14.30 – 18.00 Uhr Parkplatz Stadion an der Lehmbreite, Lessingstraße

Mittwoch, 4. November in Kreiensen# 14.30 bis 18 Uhr Parkplatz Bürgerhaus Am Plan# Donnerstag, 5. November in Northeim

13.00 - 15.30 Uhr Parkplatz Am Mühlenanger,

16.00 – 18.00 Uhr PENNY, Ecke Göttinger Straße/Eichstätte.

Was wird am Sammelfahrzeug angenommen?

Batterien und Akkus aus Geräten und Elektrowerkzeugen, außerdem PCB-haltige Kondensatoren (bis zu einem Kilogramm pro Stück). Holzschutzmittel, Pflanzenschutz- und Pflanzenbehandlungsmittel, Kleberreste, Säuren, Laugen und Beizmittel. Ebenso Ammoniak, Labor- und Fotochemikalien, Fette und Wachse (flüssig oder als Paste), ölhaltige Betriebsmittel (zum Beispiel Öllappen, Ölfilter), Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest) und Spraydosen mit Restinhalten. Aus privaten Haushalten werden weiterhin auch Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen am Schadstoffmobil angenommen. Als haushaltsübliche Menge gelten maximal fünf Stück pro Anlieferung. Um Missbräuche auszuschließen, kann das Sammelpersonal die Herkunft der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen erfragen. Flüssige Restmengen von schadstoffhaltigen Farben und Lacken gehören ebenfalls zur Schadstoffsammlung.

Separates Fahrzeug von der Kreisabfallwirtschaft für defekte Elektro-Kleingeräte

Damit alte, defekte Elektrokleingeräte aus Privathaushalten, wie zum Beispiel Rasierer, Fön, Mikrowelle, Toaster, Radio, Mixer, Kaffeemaschine, und ähnliches nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden, bietet die Kreisabfallwirtschaft an, derartige Geräte in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zur gleichen Zeit und am gleichen Standplatz an einem Fahrzeug der KAW abzugeben.

Abgabe am Schadstoffmobil

Sämtliche Schadstoffe und Elektrogeräte müssen dem Personal am Sammelfahrzeug persönlich übergeben werden. Auf keinen Fall dürfen Behälter oder Altgeräte nur abgestellt werden, weil sie so in unbefugte Hände (zum Beispiel Kinder) gelangen und große Schäden und Unfälle verursachen können. Die Schadstoffe sollten möglichst in den Originalverpackungen belassen werden und so transportiert werden, dass sie sich nicht vermischen können. Am Fahrzeug wird nichts umgefüllt. Die Behälter für flüssige, krümelige und pulvrige Stoffe müssen verschlossen sein. Weil die mobile Schadstoffsammlung nur für private Haushalte stattfindet, werden auch nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Die Gebinde dürfen nicht schwerer als 20 Kilogramm sein, ein Behälter nicht mehr als 20 Liter fassen. Auch für die Annahme von Elektroaltgeräten gelten haushaltsübliche Mengen.

Was wird am Schadstoffmobil nicht angenommen?

Nicht angenommen werden Autobatterien. Beim Neukauf einer Autobatterie ohne gleichzeitige Rückgabe einer alten Batterie wird ein Pfand von 7,50 Euro erhoben. Die Kreisabfallwirtschaft empfiehlt die Quittung aufzuheben, damit bei der Rückgabe der gebrauchten Batterie (ohne Neukauf) das Pfand zurück verlangt werden kann. Der Handel ist auch zur Rücknahme von Altöl verpflichtet. Deshalb wird Altöl bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen. Die Kreisabfallwirtschaft rät beim Ölkauf den Kassenbeleg aufzuheben oder den Ölwechsel gleich von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Altmedikamente werden auch nicht angenommen. Diese gehören in die Restabfalltonne. Dabei sollte Missbrauch, zum Beispiel durch Kinder, ausgeschlossen sein. Manche Apotheken sammeln unangebrochene Packungen für Hilfstransporte in Krisengebieten und nehmen auch Reste zurück. Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach!

Binder- oder Wandfarbe, auch Dispersionsfarben genannt, werden nicht am Fahrzeug angenommen. Dispersionsfarben umfassen eine sehr große Gruppe von verschiedenen Farben. Es gibt sie farbig und farblos, als Lacke und Lasuren, für innen und außen, für fast alle Untergründe. Die Bindemittel sind nicht wasserlöslich und bilden, wenn das Wasser verdunstet, eine kunststoffartige Oberfläche. Grundsätzlich handelt es sich also um wasserverdünnbare Farben, was gegenüber Farben auf Lösemittelbasis ein Vorteil ist. Weil sie keine Lösemittel enthalten, gehören Farbreste von Binderfarben nicht zur Schadstoffsammlung. Eingetrocknet, mit Gips oder Sand gebunden und dann zum Beispiel in Zeitungspapier gewickelt, können sie über die Hausmülltonne entsorgt werden. Die leeren Farbeimer gehören in den gelben Sack. Ausgehärtete Farben und Lacke sind ebenfalls über die Restabfalltonne zu entsorgen. Diese Abfälle brauchen nicht zum Schadstoffmobil gebracht zu werden.

Im Landkreis Northeim gibt es auch einige Geschäfte, die während der Öffnungszeiten verschiedene Schadstoffe annehmen. Eine Übersicht darüber, welches Geschäft welche Schadstoffe annimmt, ist im Abfallkalender auf Seite 10 und im Internet unter www.landkreis-northeim.de/schadstoffsammlung zu finden. Sich im Voraus zu informieren, in welchem Geschäft welche Schadstoffe angenommen werden, spart Zeit und unnötige Wege. Jedes Geschäft, das Gerätebatterien oder Akkus ständig oder zeitweise in seinem Sortiment führt, muss diese auch zurücknehmen. Ganz unabhängig davon, wo sie gekauft worden sind. Weitere Informationen über die Schadstoff- und Elektroaltgerätesammlung und Möglichkeiten zur Abfallvermeidung gibt die Abfallberaterin Petra Schmalle, Telefon 05551/708-162.