Kreis Northeim (r). Hunde müssen vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Sie dürfen nicht frei herumlaufen. Auch nicht wenn sie vermeintlich auf den Wegen bleiben.

Wildlebende Tiere, wie zum Beispiel junge Vögel, Rehe oder Hasen, aber auch Entens und Gänse brauchen im Frühjahr nämlich besonders viel Schutz, um zu überleben. Die Pflicht zum Anleinen zwischen dem 1. April und dem 15. Juli außerhalb von Ortschaften beruht auf dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.

Trotz wiederholter Hinweise in den Medien und Schildern kommt es immer wieder vor, dass Hunde auch während dieser Zeit in Wäldern oder in der Feldmark herumlaufen und Jungtiere aufstöbern, stören oder töten. Häufig unbemerkt von ihren Haltern. Die Pflicht zum Anleinen besteht auch auf Wald- oder Feldwegen in der Nähe der Ortschaften. Wer während der Brut- und Setzzeit einen Hund im Wald oder in der freien Landschaft herumlaufen lässt muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die Anleinpflicht gilt in der freien Landschaft und in Wäldern. Viele freilebende Tiere nutzen aber auch Parks und andere Grünanlagen, in denen keine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses. Deshalb werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.

Gleichzeitig sollten allerdings auch Menschen jede Annäherung an wildlebende Tiere vermeiden. Die „Kinderstuben“ des Tiernachwuchses sollten unbedingt ungestört bleiben. Berührungen können besonders für junge Tiere den Tod bedeuten, weil Alttiere ihre Jungen nach Kontakten mit Menschen nicht mehr annehmen. Insbesondere auch Kinder sollten hierauf hingewiesen werden.