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Dienstag, 03. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Landkreis Göttingen/ Landkreis Northeim (red). Damit haben im Jahr 2023 im Vergleich zu 2020 über 20 Prozent der insgesamt 52 Kommunen im Bereich der IHK Hannover Geschäftsstelle Göttingen ihre Hebesätze der Grundsteuer B angehoben. Die Steuererhöhungen betrafen somit immerhin 10 Kommunen. Mit Blick auf die regionale Situation auf Ebene der einzelnen Landkreise liegt der Landkreis Göttingen mit 483 Punkten bei den Hebesätzen über dem Landesschnitt von 445 Punkten. Der Landkreis Northeim kommt auf 421 Punkte und landet damit unter dem Landesschnitt.

Die Kommunen im Landkreis Göttingen mit den höchsten Hebesätzen sind Göttingen (600), Hann. Münden (540), Bad Sachsa (500) und Walkenried (500), im Landkreis Northeim sind dies Bodenfelde (545), Bad Gandersheim (515) und Northeim (440). Nörten-Hardenberg hat im Landkreis Northeim den geringsten Hebesatz (350), im Landkreis Göttingen ist es Waake mit 300 Punkten.

„Leider gibt es weiter eine Dynamik bei der Entwicklung der Grundsteuer B auch in den Landkreisen Göttingen und Northeim und diese kennt nur eine Richtung“, sagt Christan Grascha. Mit Blick auf die bis 2025 umzusetzende Grundsteuerreform fordert die IHK Hannover alle Kommunen in ihrem Bezirk auf, das künftige Grundsteueraufkommen frühzeitig vorauszuberechnen und ihre Hebesätze aufkommensneutral zu gestalten. „Es braucht bei der Umsetzung der Grundsteuerreform höchste Transparenz vor Ort, um den Grundsatz der Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Das muss auch hier vor Ort strikt eingehalten werden. Das heißt dann auch, dass Grundsteuerhebesätze unter dieser Prämisse gegebenenfalls auch abgesenkt werden müssten“, so Grascha. Die IHK werde die Entwicklung der Grundsteuer bis zum Inkrafttreten der Reform 2025 im Blick behalten.

Wie die Analyse 2023 der IHK Hannover zeigt, gibt es immerhin aktuell keinen ausgesprochenen Run auf Grundsteuererhöhungen. Der Vergleich identischer Zeiträume vor und nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 macht deutlich, dass es zumindest bislang nur in wenigen Landkreisen des Kammerbezirks mehr Erhöhungen gegeben hat als vor dem Urteil.

Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer sind für Kommunen ein vermeintlich einfacher und bequemer Weg, um Mehreinnahmen zu erzielen. Schließlich können Unternehmen ihren Grund- und Immobilienbesitz naturgemäß nicht einfach zur Disposition stellen. Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer aber ein wesentlicher Standortfaktor für Unternehmen. Die Belastung durch diese beiden Realsteuern verringert mittelfristig deren Wettbewerbs- und Innovationsstärke und reduziert die Attraktivität eines Standortes.

 

 

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