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Mittwoch, 24. Juni 2026 Mediadaten wsr.tv
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Thomas Fuchs mit Rebhenne und Futtereimer.

Landkreis Northeim (red). Das Rebhuhn ist der Vogel des Jahres 2026. Angesichts seines Bestandsrückgangs von 94 Prozent seit den 1980er-Jahren wird der einst massenhaft vorkommende „Vogel der Ecken und Kanten“ heute auf der Roten Liste der bedrohten Arten als stark gefährdet geführt. Ihm fehlt geeigneter Lebensraum, die Fuchsstrecken vieler Reviere sind niedrig und die Verfügbarkeit energiereichen Futters im Jahresverlauf liegt phasenweise unter dem Kalorienbedarf der Hühner. „Früher fielen bei der Weizenernte je Hektar zirka 200 bis 250 Kilogramm Körner aus. Das Bisschen, das heute ausfällt, ist meist binnen weniger Tage untergeackert und für die Hühner unerreichbar“, sagt Thomas Fuchs aus Dassel. Er ist Mitglied im Netzwerk „Rebhuhn retten – Vielfalt fördern!“ und unterhält enge Kontakte zu Biologen, die zum Rebhuhn forschen, und zu Praktikern, die überdurchschnittliche Erfolge bei der Hege erreichen.

Reviere dürfen Rebhühnern heimische Körner anbieten

„Die größten Erfolge beim Arterhalt haben Gebiete, in denen Rebhühner mit Lebensraumverbesserungen, intensiver Raubwildbejagung und ganzjähriger Not-Fütterung gezielt unterstützt werden. Das zeigte das letztjährige Monitoring im Netzwerk ,Rebhuhn retten – Vielfalt fördern!‘“, erzählt er. In Niedersachsen darf Federwild in der Zeit vom 1. Januar bis 30. April Futter angeboten werden. Die Unteren Jagdbehörden der Landkreise dürfen aber Ausnahmen von der Beschränkung gewähren. Deshalb hat Thomas Fuchs schon 2022 mit Unterstützung durch Wissenschaftler und Landesjagdverbände beim Landkreis Northeim eine Genehmigung für eine ganzjährige Zufütterung beantragt. Doch die Behörde gewährte sie nur für zwei Monate im Frühjahr. Für die nasse Jahreszeit, in der Rebhühner viel Energie benötigen (aber sich oft nur von energiearmen Rapsblattspitzen ernähren können und schnell erfrieren), lehnte sie die Not-Fütterung ab. „Es fehlte das Problembewusstsein und die Offenheit für wirkungsvolle Maßnahmen“, sagt er. Seither hat sich Thomas Fuchs in Vorträgen und Publikationen für mehr Unterstützung fürs Rebhuhn starkgemacht. Mittlerweile hat auch die Jägerschaft Einbeck für das Gebiet ihres Hegerings III einen Antrag gestellt. Nach Auskunft der Pressestelle des Landkreises ist er befristet genehmigt. Die dortigen Reviere dürfen bis Ende des Jahres 2026 Rebhühnern Körner heimischer Feldfrüchte aus Futtereimern anbieten. Je 100 Hektar Fläche ein Eimer, heißt es seitens der Pressestelle. Außerdem muss ein jährlicher Bericht zur Umsetzung an den Jagdbeirat ergehen.

Einschränkungen aufheben, Laufzeit verlängern, alle Reviere gleich behandeln

Thomas Fuchs bewertet die Entwicklung vorsichtig positiv. „Es ist ein Anfang“, sagt er. Zugleich bedauert er die aus seiner Sicht widersinnigen Reglementierungen. „Rebhühner sind phasenweise standorttreu. Manche Paare bewegen sich über Brutzeit und Sommer auf nur einem Hektar. Damit Paare und Prädatoren aus dem Weg gehen können, werden Futtereimer an geeigneten Stellen im Abstand von 100 Metern platziert. Dies sollte mindestens drei Eimer pro Hektar entsprechen. Die Begrenzung auf einen Futtereimer pro 100 Hektar entspricht nicht der guten fachlichen Praxis.“ Auch die Befristung auf acht Monate sieht Fuchs kritisch. „In einem bekannten Revier ist der Bestand in sieben Jahren von acht auf 350 gewachsen. Die Frist für die Jägerschaft Einbeck ist für messbare Ergebnisse viel zu kurz. Wie viele Hähne für die nächste Brutsaison eine Henne suchen, lässt sich erst wieder im Februar feststellen. Insofern hat auch der verlangte Bericht nach einem Dreivierteljahr an den Jagdbeirat keinerlei Aussagekraft.“ Zusätzlich bedauert Thomas Fuchs, dass die Jägerschaft Einbeck den Antrag nur für das Gebiet des Hegerings III gestellt hat. „Auch in anderen Hegeringen sind Rebhuhnketten etabliert. Da stellt sich die Frage, warum deren Reviere ausgegrenzt werden“, sagt er.

Empfehlung: Alle Reviere dürfen die Not-Fütterung beantragen

Revierinhabern im Landkreis, die die stark gefährdeten Vögel unterstützen möchten, empfiehlt Thomas Fuchs, dass sie jetzt bei der Unteren Jagdbehörde in Northeim gemäß § 32 Absatz 3 des Niedersächsischen Jagdgesetzes selbst beantragen, dass sie für ihr Revier ebenfalls eine Ausnahme erhalten.

Foto: Ronald Mnich

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