Landkreis Northeim (red). Mit Beginn der Brut- und Setzzeit weist der Landkreis Northeim auf die geltende Leinenpflicht für Hunde hin. Demnach müssen Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern und in der freien Landschaft angeleint geführt werden.
Grundlage hierfür ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Die Regelung gilt auch dann, wenn Hunde vermeintlich auf den Wegen bleiben. Hintergrund ist der Schutz wildlebender Tiere, die in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen. Dazu zählen unter anderem Vögel, Rehe, Hasen sowie Enten und Gänse.
Schutz für Jungtiere im Fokus
Trotz wiederholter Hinweise komme es laut Landkreis immer wieder vor, dass Hunde frei laufen und dabei Jungtiere aufstöbern, stören oder töten – oftmals unbemerkt von ihren Halterinnen und Haltern. Die Leinenpflicht gilt auch auf Wald- und Feldwegen in der Nähe von Ortschaften. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auch wenn in Parks und innerstädtischen Grünanlagen keine generelle Leinenpflicht besteht, bittet der Landkreis darum, Hunde auch dort nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein. Viele Wildtiere nutzten diese Bereiche ebenfalls zur Aufzucht ihres Nachwuchses.
Darüber hinaus wird dazu aufgerufen, jede Annäherung an wildlebende Tiere zu vermeiden. Insbesondere Jungtiere sollten nicht berührt werden, da dies dazu führen kann, dass Elterntiere ihren Nachwuchs nicht mehr annehmen. Auch Kinder sollten entsprechend sensibilisiert werden.