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Samstag, 28. März 2026 Mediadaten wsr.tv
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Landkreis Northeim (red). Der Landkreis Northeim strebt an, das Hallenbad Greene zu erhalten und zum Beginn der kommenden Schwimmsaison im Oktober 2026 wieder zu eröffnen. Nach der kurzfristigen Einstellung des Badebetriebs informiert die Kreisverwaltung über Hintergründe und den aktuellen Stand.

Bei einer Baubegehung am 18. März 2026 seien im Kellerbereich unterhalb des Schwimmbeckens bauliche Mängel festgestellt worden. Demnach sei die Tragfähigkeit von drei Stahlbetonstützen nicht mehr gegeben gewesen. Aus Sicherheitsgründen sei der Badebetrieb noch am selben Tag eingestellt worden.

Ein zu diesem Zeitpunkt nahezu abgeschlossener Schwimmkurs habe noch beendet werden können. Weitere Kurse seien hingegen abgesagt worden. Schulen seien noch am Abend über die Einstellung informiert worden.

Ziel: Wiedereröffnung im Oktober

Um die für den 21. März geplante Veranstaltung „12-Stunden-Schwimmen“ durchführen zu können, seien kurzfristig statische Sicherungsmaßnahmen umgesetzt worden. Dadurch haben sowohl die Veranstaltung als auch der reguläre Betrieb noch bis zum planmäßigen Saisonende am 22. März fortgeführt werden können.

„Uns ist bewusst, dass die kurzfristige Einstellung des Badebetriebs für viele Badegäste, Schulen, Familien und Vereine mit Unannehmlichkeiten verbunden war“, erklärte Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. „Das bedauern wir sehr. Für den Landkreis Northeim steht jedoch die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer sowie der Beschäftigten an erster Stelle. Wenn ernste bauliche Mängel festgestellt werden, müssen wir verantwortungsvoll und unverzüglich handeln.“

Derzeit liefen fachliche Prüfungen, auf deren Grundlage über notwendige Maßnahmen entschieden werde. Ziel sei es, das Hallenbad zu sichern und eine Wiedereröffnung zum Saisonstart im Oktober 2026 zu ermöglichen. Ob und in welchem Umfang dies realisiert werden könne, hänge von den Ergebnissen der laufenden Untersuchungen ab. Nach aktuellem Stand gebe es jedoch Hinweise, dass die erforderlichen Maßnahmen bis dahin umgesetzt werden könnten.

Parallel dazu verweist der Landkreis auf die Anmeldung einer Sanierung im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Der Kreistag hatte diese am 12. Dezember 2025 beschlossen. Mit einer Entscheidung über mögliche Förderungen durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird voraussichtlich erst nach Ostern gerechnet.

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