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Donnerstag, 26. März 2026 Mediadaten wsr.tv
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Einbeck (red). Mit dem 1. April beginnt in Niedersachsen wieder eine besonders sensible Zeit in unserer heimischen Natur: die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Für die Jägerschaft Einbeck e.V. unter ihrem Ersten Vorsitzenden Carsten Mörlins und dem Zweiten Vorsitzenden Dr. Julian Strohmeier ist deshalb klar: Die Leinenpflicht für Hunde ist kein Selbstzweck und keine Schikane, sondern ein wichtiger und sinnvoller Beitrag zum Schutz unserer Wildtiere und ihrer Jungen. Gerade jetzt werden Wiesen, Waldränder, Feldraine und Gewässerbereiche zur Kinderstube der Natur. Rehkitze, Junghasen, Bodenbrüter und viele andere wildlebende Tiere sind in diesen Wochen besonders störungsempfindlich und auf Ruhe angewiesen.

Viele Jungtiere drücken sich bei Gefahr instinktiv reglos ins Gras oder ins Unterholz, statt zu flüchten. Was für den Menschen oft gar nicht sichtbar ist, kann für Wildtiere und ihren Nachwuchs schnell zur tödlichen Gefahr werden. Schon ein kurzes Aufstöbern, Verfolgen oder wiederholtes Beunruhigen durch freilaufende Hunde kann dazu führen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs nicht mehr versorgen, Gelege aufgegeben werden oder Jungtiere unmittelbar verletzt oder getötet werden. Darum appelliert die Jägerschaft Einbeck an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, in den kommenden Monaten besonders aufmerksam und verantwortungsvoll zu handeln.

Die Rechtslage ist in Niedersachsen eindeutig: In der freien Landschaft müssen Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli an der Leine geführt werden. So regelt es § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Zur freien Landschaft gehören insbesondere Wald, Wiesen, Felder und Gewässerbereiche; auch Wald- und Feldwege in der Nähe von Ortschaften sind davon erfasst. Innerörtliche Parkanlagen fallen nach Landesrecht zwar nicht automatisch darunter, allerdings können Gemeinden zusätzliche eigene Regelungen treffen. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gelten häufig ohnehin weitergehende Vorgaben.

Wer gegen diese Anleinpflicht verstößt, handelt ordnungswidrig. Nach landesweiten Informationen zum NWaldLG können Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden; zuständig für Kontrolle und Ahndung sind die Gemeinden als Feld- und Forstordnungsbehörden. Auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Jägerschaft Einbeck wird dieses Thema bewusst aufgegriffen. Claudia Fiedler und Friederike Müller, die als Obfrauen für Öffentlichkeit tätig sind, ist es ebenso wie dem Presseobmann Dr. Andreas Kroll ein wichtiges Anliegen, Verständnis für den Schutz des Wildes gerade in dieser sensiblen Jahreszeit zu fördern.

Wichtig ist dabei: Diese Rücksichtnahme gilt nicht nur für Spaziergänger mit Familienhund, sondern ist auch im jagdlichen Bereich seit langem gelebte Praxis. Jagdhundeausbildung und jagdliche Prüfungen sind in Niedersachsen eng geregelt. Das Niedersächsische Jagdgesetz stellt klar, dass außerhalb befriedeter Bezirke auch die Jagdhundeausbildung Jagdausübung ist; das Arbeiten auf der Wildspur ist in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli grundsätzlich nur an der Leine zulässig, von eng begrenzten Ausnahmen für Junghunde abgesehen.

Auch daran zeigt sich: Jägerschaft und Jagdhundeführer nehmen den Schutz der Wildtiere ernst und handeln hier nicht anders als andere verantwortungsbewusste Hundehalter. Prüfungen werden nicht in die sensible Hochphase der Brut- und Setzzeit gelegt, sondern in die spätere Jahreszeit. Bei der Jägerschaft Einbeck sind für 2026 die Prüfungstermine am 19. September (Stöberprüfung), 10. Oktober (Brauchbarkeitsprüfung) und 24. Oktober (Zusatzfächer zur Herbstzuchtprüfung) vorgesehen.

Warum ist die Ausbildung von Jagdhunden überhaupt so wichtig? Weil ein brauchbarer Jagdhund kein Luxus, sondern wesentlicher Bestandteil einer waidgerechten Jagdausübung ist. Nach § 4 NJagdG müssen Jagdausübungsberechtigte sicherstellen, dass ihnen für ihren Jagdbezirk ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund zur Verfügung steht. Bei Bewegungsjagden und bei der Jagd auf Federwild sind brauchbare, geprüfte Hunde in ausreichender Anzahl mitzuführen; bei jeder Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen.

Das hat einen guten Grund: Jagdhunde übernehmen tierschutzrelevante und sicherheitsrelevante Aufgaben. Sie finden krankes oder verletztes Wild, bringen beschossenes Wild schnell zur Strecke, stöbern in Dickungen, apportieren Federwild und verhindern, dass Tiere nach einem Verkehrsunfall oder einer Jagd unnötig lange leiden. Ein gut ausgebildeter Hund ist damit gelebter Tierschutz. Zugleich ist seine Führigkeit entscheidend: Nur ein Hund, der gehorsam, belastbar, schussfest und verlässlich geführt werden kann, ist im Revier wirklich ein Helfer.

Der Nachweis dieser Eignung erfolgt in Niedersachsen über die Brauchbarkeitsprüfung. Die Jägerschaft Einbeck weist darauf hin, dass Hunde für die Jagd ihre Brauchbarkeit nach den Anforderungen der Richtlinie der Landesjägerschaft Niedersachsen nachweisen müssen. Die Prüfungszeugnisse dokumentieren damit nicht nur die Arbeit des Hundes, sondern auch die Befähigung und den Ausbildungsstand im Mensch-Hund-Team.

Wer sich im Raum Einbeck für die Ausbildung seines Hundes interessiert, findet dafür vor Ort konkrete Angebote. Die Jägerschaft Einbeck bietet 2026 wöchentliches Jagdhundetraining, Vorbereitungskurse für JEP- und HZP-Zusatzfächer, einen Vorbereitungskurs Brauchbarkeit – Stöbern, Termine im anerkannten Schwarzwildgatter Trautenstein sowie einen Workshop „Erste Hilfe für Jagdhunde“ an. Ansprechpartnerin hierfür ist die Obfrau für das Hundewesen, Marie Mildner, die damit einen wichtigen Beitrag zur fachgerechten Ausbildung und zur Förderung eines verantwortungsvollen Hundewesens innerhalb der Jägerschaft leistet.

Als Presseobmann der Jägerschaft Einbeck e.V. ist es mir zugleich ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung der Leinenpflicht nicht nur eine gesetzliche Vorgabe darstellt, sondern vor allem Ausdruck von Respekt gegenüber unserer heimischen Tierwelt ist. Wer seinen Hund in dieser Zeit verantwortungsvoll führt, leistet einen unmittelbaren Beitrag zum Schutz von Rehkitz, Junghase und Bodenbrüter.

Unser Appell als Jägerschaft Einbeck lautet deshalb: Bitte nehmen Sie die Leinenpflicht ab dem 1. April ernst. Sie schützt nicht abstrakt „die Natur“, sondern ganz konkret die Rehkitze in der Wiese, die Junghasen in der Feldmark und die brütenden Vögel am Boden. Wer seinen Hund in dieser Zeit anleint, leistet einen einfachen, aber sehr wirksamen Beitrag zum Artenschutz direkt vor der eigenen Haustür. Rücksicht ist hier keine Einschränkung, sondern Ausdruck von Verantwortung gegenüber unserer heimischen Tierwelt.

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