Landkreis Northeim (red). Für Mähroboter gilt im gesamten Landkreis Northeim ein Nachtfahrverbot. Darauf weist der Landkreis Northeim als Untere Naturschutzbehörde hin. In der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang müssen die Geräte pausieren. Tagsüber können Mähroboter weiterhin genutzt werden, sodass für die Rasenpflege keine Einschränkungen entstehen.
Schutz für Igel und andere Wildtiere
Die Regelung dient dem Schutz heimischer Wildtiere, insbesondere des Igels. Grundlage ist eine von der Unteren Naturschutzbehörde erlassene Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes.
Igel sind nachtaktiv und halten sich häufig in Gärten sowie Parkanlagen auf. Bei Gefahr rollen sich die Tiere ein, statt zu fliehen. Dadurch weichen sie Mährobotern nicht aus, was häufig zu schweren Verletzungen oder zum Tod der Tiere führt. Nach Angaben des Landkreises wurde in den vergangenen Jahren ein deutlicher Anstieg solcher Fälle festgestellt.
Auch moderne Mähroboter mit Sensoren oder sogenannten „Igelschutz“-Funktionen können nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen, dass weiterhin ein erhebliches Verletzungsrisiko für geschützte Arten besteht.
Mit der nächtlichen Ruhezeit für Mähroboter könnten Bürgerinnen und Bürger nach Angaben des Landkreises einen einfachen Beitrag zum Artenschutz leisten und dazu beitragen, Igeln sowie anderen Wildtieren mehr Sicherheit in ihren Lebensräumen zu geben.