Landkreis Northeim (lpd). Seit 1. März gilt das gesetzliche Rückschnittverbot für Hecken, Büsche und andere Gehölze. Darauf weist der Landkreis Northeim als Untere Naturschutzbehörde hin. Die Schutzfrist dauert bis einschließlich 30. September.
Während dieses Zeitraums dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche sowie sonstige Gehölze nicht stark zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Hintergrund der Regelung ist der Schutz von brütenden Vögeln sowie weiterer wildlebender Tiere, die diese Pflanzen als Lebensraum und Niststätte nutzen. Verankert ist die Vorschrift im Bundesnaturschutzgesetz und sie dient dem langfristigen Erhalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt.
Erlaubt sind in dieser Zeit ausschließlich schonende Pflege- und Formschnitte, etwa zur Gesunderhaltung der Pflanzen oder zur Begrenzung des Zuwachses. Größere Rückschnittmaßnahmen oder das vollständige Entfernen von Gehölzen stellen nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde einen Verstoß gegen die geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben dar.