Northeim/Einbeck (red). Mit Entsetzen und großem Unverständnis reagiert der Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Northeim auf die angekündigte Schließung der ärztlichen Bereitschaftspraxis in Einbeck zum 1. Februar 2026. In einer offiziellen Stellungnahme wirft der Beirat der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) vor, die medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum zugunsten wirtschaftlicher Interessen zu opfern und dabei geltendes Recht zu missachten.
Faktischer Ausschluss von der medizinischen Notfallversorgung
Nach Auffassung des Beirats stellt die geplante Schließung einen erheblichen Einschnitt für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität dar. Die von der KVN angeführte Argumentation, der Standort Northeim sei innerhalb von 30 bis 40 Minuten mit dem Pkw erreichbar, gehe an der Lebensrealität vieler Betroffener vorbei. Menschen ohne eigenes Fahrzeug, Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen sowie Personen, die auf spezialisierte Rollstuhltaxen angewiesen sind, stünden vor kaum überwindbaren Hürden.
Hinzu komme, dass der öffentliche Personennahverkehr insbesondere in den Abendstunden sowie an Wochenenden nur eingeschränkt verfügbar sei. Aus Sicht des Beirats führe dies zu einem faktischen Ausschluss von der medizinischen Versorgung für weite Teile der Bevölkerung im südlichen Landkreis.
Massive Kritik: Vorwurf von Verstößen gegen das Behindertengleichstellungsgesetz
Besonders schwer wiegt nach Einschätzung des Beirats der rechtliche Aspekt der Entscheidung. Die KVN habe die Schließungspläne ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Betroffenenvertretungen getroffen. Der Beirat sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG).
Konkret werden mehrere Punkte benannt: So verstoße die fehlende frühzeitige Einbeziehung der Beiräte gegen das Partizipationsgebot nach § 12 NBGG. Zudem liege nach § 1 NBGG eine unmittelbare Benachteiligung vor, da der Zugang zur Gesundheitsversorgung erheblich erschwert werde. Auch § 3 NBGG werde missachtet, wonach Dienstleistungen ohne besondere Erschwernis auffindbar und nutzbar sein müssen.
Warnung vor Überlastung des Rettungsdienstes
Der Beirat warnt zudem vor einer Fehlsteuerung der Notfallversorgung. Wenn eine wohnortnahe Bereitschaftspraxis entfalle, würden Patientinnen und Patienten in ihrer Not vermehrt den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 oder die Notaufnahmen der Krankenhäuser in Anspruch nehmen. Dies führe zu einer vermeidbaren Überlastung der akuten Notfallrettung, die für lebensbedrohliche Situationen vorgesehen sei.
Forderungen an KVN und Landespolitik
Der Beirat fordert einen sofortigen Stopp der Schließungspläne, bis ein tragfähiges und barrierefreies Mobilitätskonzept vorliegt. Gesundheit dürfe nicht allein nach wirtschaftlichen Kriterien bemessen werden. In einem dringenden Appell richtet sich die Vertretung auch an die Landespolitik.
Nach Ansicht des Beirats müssen sowohl der Standort Einbeck als auch die Region Uslar/Bodenfelde als essenzielle Pfeiler der medizinischen Versorgung im Landkreis Northeim erhalten bleiben. Die KVN wird aufgefordert, ihre Entscheidung zu revidieren und offen darzulegen, wie die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum trotz der geplanten Einschnitte dauerhaft gewährleistet werden soll.
Gesundheitsversorgung sei kein Luxusgut, das ausschließlich in Oberzentren vorgehalten werden dürfe. Wenn der Weg zum Arzt zur Kostenfalle oder zu einem unüberwindbaren Hindernis werde, sei dies ein gesellschaftliches Versagen, so der Beirat abschließend.