Einbeck (red). Nach einem Vorfall am 2. Mai in den Räumen der Einbecker Tafel hat sich die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Einbeck von dem langjährigen ehrenamtlichen Mitarbeiter Thomas Döhrel getrennt. Grundlage dieser Entscheidung ist nach Angabe der Ev.-luth. Kirchengemeinde Einbeck eine Videoaufzeichnung, die den Vorfall dokumentiert und laut Kirchengemeinde im Widerspruch zu den schriftlichen Schilderungen von Döhrel steht.
Dieses Video zeigt nach Information de Ev.-luth. Kirchengemeinde Einbeck, wie ein ukrainischer Tafelkunde mit geringen Deutschkenntnissen an den Ausgabetresen tritt und seinen Ausweis vorzeigt. Weiterhin habe der Ukrainer in der Folge mehrfach auf die Liste und sich gezeigt, um etwas zu erklären.
Dann zeige das Video, wie sich Thomas Döhrel zunächst vom Kunden abgewendet, bevor er sich zum Kunden zurückdreht und in der Folge den Ausweis des Kunden zerreißt. Anschließend habe er die Reste davon weggeworfen. Daraufhin zeige nach Angaben der Ev.-luth. Kirchengemeinde Einbeck das Video, wie der Ukrainer eine Liste, die sich auf dem Tresen befindet, greift und dieser einen Riss zufügt, bevor er diese wieder auf dem Tresen ablegt und der Mann etwas zurücktritt.
„Thomas Döhrel greift dann von seinem Platz aus mit beiden Händen an das T-Shirt des Mannes. Er zerrt ihn am T-Shirt bis zur Türschwelle. Dort dreht er ihn mit dem Rücken zum Ausgang und schubst ihn hinaus“, fügt die Ev.-luth. Kirchengemeinde Einbeck in diesem Statement an.
Nach Kenntnis der Videoaufzeichnung habe Thomas Döhrel zwei Stellungnahmen abgegeben, die laut Kirchengemeinde in wesentlichen Punkten nicht mit dem dokumentierten Geschehen übereinstimmen. Eine Bedrohung oder provokatives Verhalten des Kunden sei auf dem Video nicht erkennbar.
Die Kirchengemeinde verweist in ihrer Stellungnahme auf das eigene Schutzkonzept. Darin heißt es gleich zu Beginn: „Wir möchten, dass die ev.-luth. Kirchengemeinde Einbeck ein sicherer Ort ist, an dem Menschen respektvoll und gewaltfrei miteinander umgehen.“ Das gezeigte Verhalten verstoße gegen diesen Grundsatz und sei daher nicht hinnehmbar.
Die Kirchengemeinde hat sich bei dem betroffenen Kunden entschuldigt, zugesagt, das beschädigte T-Shirt zu ersetzen und eine Entschädigung anzubieten.