Einbeck (red). Für wen werden Stolpersteine verlegt? Darüber wird der Initiativkreis im Förderverein Alte Synagoge am Donnerstag, 18. April, um 19 Uhr in der Alten Synagoge Einbeck, Baustraße 15a, informieren. Die Veranstaltung findet unmittelbar vor den nächsten Stolpersteine-Verlegungen in Einbeck am 20. April statt. Nach einer allgemeinen Einführung durch den Vorsitzenden des Fördervereins, Frank Bertram, wird Dr. Klemens Wedekind, Referent der Geschäftsführung der Harz-Weser-Werke gGmbH, einen kurzen Überblick zum Thema nationalsozialistische Opfergruppen geben.

Unter anderem wird er auf die sog. „Aktion T4“, die Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen eingehen. Den Bogen zur heutigen Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen schlagen Dr. Dietrich Borchardt, Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Einbeck e.V, und Ditmar Hartmann, Geschäftsführer der Harz-Weser-Werke gGmbH. Abschließend wollen wir miteinander ins Gespräch kommen.

Seit 2016 organisiert ein Initiativkreis im Förderverein Alte Synagoge in Einbeck die Verlegung von Stolpersteinen. Inzwischen sind 52 der kleinen gravierten Messingtafeln in Gehwegen verlegt, hinzu kommt eine Stolperschwelle vor dem Neuen Rathaus in Erinnerung an die Zwangsarbeiter im Nationalsozialismus. Stolpersteine sind eine Aktion des Künstlers Gunter Demnig, mehr als 100.000 Stolpersteine gibt es inzwischen europaweit. Sie werden vor den letzten selbst gewählten Wohnorten der Opfer des Nationalsozialismus verlegt und sollen alltägliche Mahnmale sein, an denen man nicht vorbei gehen kann.

Außer für verfolgte Juden werden für Sinti und Roma, für politisch und religiös Verfolgte, für Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Hautfarbe verfolgt wurden, für als „asozial“ stigmatisierte und verfolgte Menschen wie Obdachlose oder Prostituierte, für Zwangsarbeiter und Deserteure sowie für Menschen mit Behinderungen Stolpersteine verlegt. Der Initiativkreis Stolpersteine trägt bei der Verlegung der Stolpersteine in Einbeck die Gesamtverantwortung für die Realisierung vor Ort, ist Antragsteller gegenüber dem Künstler Gunter Demnig und der Stadt Einbeck. Die Finanzierung der Stolpersteine inklusive der Verlegung wird durch private Spenden ermöglicht.

Diese sind jederzeit möglich auf das Konto des Fördervereins Alte Synagoge bei der Sparkasse Einbeck (IBAN DE46 2625 1425 0002 0230 34) mit dem Stichwort „Stolpersteine“. Weitere Informationen unter www.stolpersteine-einbeck.de

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