Northeim (red). Die Stadt Northeim führt vom 2. April 2024 bis voraussichtlich 23. April 2024 umfassende Rattenbekämpfungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet durch, sowohl oberirdisch als auch im Kanalnetz. Diese Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung eines befallsarmen oder rattenfreien Zustands und sind eine reine Routinebekämpfung.

Die Bekämpfung erfolgt durch den Einsatz verschlossener Köderboxen an stark frequentierten Plätzen im Freiland. Die Köder werden fachgerecht fixiert, um eine ungewollte Verbreitung durch Niederschläge zu verhindern. Als Bekämpfungsmittel kommen Festköderblöcke mit dem Wirkstoff Difenacoum zum Einsatz. Diese Köder sind mit Bitterstoffen behandelt, um eine versehentliche Aufnahme zu verhindern.

Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder mindestens 400-500 g des Wirkstoffs Difenacoum aufnehmen müssten, um erste Vergiftungserscheinungen zu zeigen. Dennoch sollten Eltern mit Kindern und Tierhalter besonders aufmerksam sein. Im Falle des Auffindens von Rattenködern wird empfohlen, diese umgehend der Abteilung 1.3 Bürgerdienste zu melden und Kinder davon fernzuhalten.

Eigentümer von Grundstücken, insbesondere an Gewässern gelegen, werden gebeten, etwaige Rattenbefälle zu melden, damit gezielte Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden können. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Ratten eines Befalls erfasst und bekämpft werden.

Es sei angemerkt, dass oft gemeldete Ratten tatsächlich Bisam sein können, nicht jedoch Haus- oder Wanderratten. Diese Tiere können Gesundheitsrisiken durch die Übertragung von Krankheitserregern darstellen.

Gemäß der Verordnung über die Rattenbekämpfung in Niedersachsen sind zur Rattenbekämpfung sowohl Grundstücksbesitzer als auch die Gemeinden verpflichtet. Nach erfolgreicher Bekämpfung sind Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um einen erneuten Befall zu vermeiden.

Die Stadt Northeim setzt sich für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger ein und dankt für die Unterstützung bei der Rattenbekämpfung.

Für weitere Informationen steht die Abteilung 1.3 Bürgerdienste zur Verfügung.