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Freitag, 11. Oktober 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). Am Sonntag, 24. September, sind im Bundestagswahlkreis 52 Goslar-Northeim-Osterode rund 203.000 Wahlberechtigte gefordert, durch den Gang zur Wahlurne mit darüber abzustimmen, wie sich der 19. Deutsche Bundestag zusammensetzen wird. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl zwei Stimmen. Mit dem Kreuz für die Erststimme wird entschieden, welche Direktkandidatin bzw. welcher Direktkandidat aus den bundesweit insgesamt 299 Wahlkreisen in den Bundestag einzieht. Im Bundestagswahlkreis 52 Goslar-Northeim-Osterode bewerben sich folgende Kandidatinnen und Kandidaten für den direkten Einzug in den Bundestag:

CDU, Dr. Roy Kühne aus Northeim;
SPD, Marcus Seidel aus Einbeck;
GRÜNEN, Viola von Cramon-Taubadel aus Waake;
DIE LINKE., Lukas David Jacobs;
FDP, Nicole Langer aus Dassel
AfD, Jens Kestner aus Northeim.

Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler über die Verteilung der Sitze im Bundestag: Mit der Stimmabgabe für eine der 18 kandidierenden Parteien legen die Wählerinnen und Wähler fest, ob eine Partei in den Bundestag einzieht und wie viel Sitze sie erhält. Zum Bundestagswahlkreis 52 Goslar-Northeim-Osterode gehören Städte und Gemeinden aus den Landkreisen Göttingen, Goslar und Northeim. Dies sind vom Landkreis Northeim die Städte Bad Gandersheim, Dassel, Einbeck, Hardegsen, Moringen und Northeim. Die Gemeinden Kalefeld und Katlenburg-Lindau sowie der Flecken Nörten-Hardenberg. Vom Landkreis Goslar die Städte Bad Harzburg, Braunlage und Goslar sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld.

Vom Landkreis Göttingen die Stadt Osterode am Harz Städte, Samtgemeinde Hattorf am Harz sowie die Gemeinden Bad Grund (Harz) und Walkenried. Für die Stimmabgabe sind im Bundestagswahlkreis 52 am Wahlsonntag rund 300 Wahllokale eingerichtet. Diese sind von morgens 8 Uhr bis nachmittags 18 Uhr geöffnet.

In den Wahllokalen werden rund 2.500 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein, um zum einen die Stimmabgabe zu ermöglichen und zum anderen aber auch die Stimmzettel nach 18 Uhr auszuzählen. Wer im Wahllokal wählen geht, sollte seine Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Wo das Wahllokal ist, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Ist der Wähler dem Wahlvorstand nicht persönlich bekannt, muss er sich evtl. ausweisen können; für diesen Fall sollte der Personalausweis mitgeführt werden.

Wer am Wahlsonntag gehindert ist, in seinem Wahllokal wählen zu gehen, der kann vorher per Briefwahl abstimmen. Die hierfür erforderlichen Briefwahlunterlagen gibt es bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Besonders wichtig ist, dass die Wählerin beziehungsweise der Wähler in den blauen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel legt und den blauen Stimmzettelumschlag zuklebt. Der blaue Stimmzettelumschlag muss dann zusammen mit dem – mit Datum und der eigenen Unterschrift versehenen – Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Danach muss der rote Wahlbriefumschlag zugeklebt und rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist, übersandt werden. Der Wahlbrief muss dort spätestens am 24. September 2017 bis 18 Uhr eingegangen sein.

Zur Auszählung der Briefwahl der Bundestagswahl treffen sich die Mitglieder der Briefwahlvorstände am Wahlsonntag in den Kreisverwaltungen in Göttingen, Goslar und Northeim. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich, so dass grundsätzlich jedermann Zugang zu den Wahlräumen hat. Um 18 Uhr schließen die Wahllokale und die für Kandidaten und Wähler gleichermaßen spannende Auszählung beginnt. Informationen zu den Wahlergebnissen können am Wahlabend im Internet unter www.wahlen.kdgoe.de nachgelesen werden. Für die interessierte Öffentlichkeit gibt es außerdem ab 18 Uhr im Sitzungssaal des Northeimer Kreishauses Informationen über eintreffende Ergebnisse.

Foto: red

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