Einbeck (red). Der Landkreis Northeim hat mit Datum vom 22. Februar die vom Rat der Stadt Einbeck am 7. Dezember 2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt. Die Haushaltssatzung ist im Amtsblatt des Landkreises Northeim am 28. Februar 2024 öffentlich bekannt gemacht worden.

2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Einbeck für das Haushaltsjahr 2023

Der Landkreis Northeim hat mit Datum vom 16. Januar die vom Rat der Stadt Einbeck am 6. Dezember 2023 beschlossene 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 120 Abs. 2 NKomVG. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung ist im Amtsblatt des Landkreises Northeim am 28. Februar 2024 öffentlich bekannt gemacht worden.

Der Haushaltsplan und der 2. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Einbeck liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 29. Februar 2024 bis einschließlich 8. März 2024 während der Dienststunden der Stadt Einbeck im Fachbereich „Interner Service und Finanzen, Sachgebiet Haushalt und Steuern“, Zimmer 338, Teichenweg 1 37574 Einbeck, öffentlich aus. Darüber hinaus kann der Haushaltsplan im Internet der Stadt Einbeck - www.einbeck.de/aktuelles - eingesehen werden.