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Samstag, 27. Juli 2024 Mediadaten wsr.tv
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Niedersachsen (red). Rund 270 niedersächsische Steuerfahnderinnen und -fahnder haben für den Fiskus im Jahr 2018 rund 151 Millionen Euro Mehrsteuern festgestellt. „Diese Mittel wären ohne die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Finanz- und Fahndungsämtern dem Gemeinwesen durch kriminelles Verhalten Einzelner vorenthalten geblieben. Steuerhinterziehung ist ein Vergehen gegen den Staat und seine Gesellschaft. Wer sich so unsolidarisch verhält schadet der gesamten Gesellschaft." Auch die konsequente Verfolgung missbräuchlicher Steuergestaltung sei Grundlage des staatlichen Anspruchs auf rechtskonformes Verhalten seiner Bürger und für das Gemeinwesen daher enorm wichtig, verdeutlichte Hilbers. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch das Aufdecken bisher nicht bekannter Steuerfälle Teil des Verantwortungsbereichs der Steuerfahndung sei. Nach wie vor erzeugen auch der wachsende internationale Datenaustausch in den letzten Jahren sowie die entsprechenden Abkommen Druck auf Steuerhinterzieher, die sich einer Entdeckung immer gewärtig sein müssten. Dies gelte insbesondere auch für die Auswertung von Datenträgern. Die gesamten Einnahmen Niedersachsens im Zusammenhang mit Ankäufen von Daten aus den Ländern Schweiz, Luxemburg sowie Liechtenstein betrugen (seit 2008) zum Jahresende 2018 insgesamt rund 379 Millionen Euro. Hierzu wurden in Niedersachsen rund 14.400 Vorgänge bearbeitet von denen über die Hälfte aus Selbstanzeigen resultierten. Dabei machen die Verfahren im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz mit rund 284 Millionen Euro den Großteil aus. In vereinzelten Fällen führten die Verfahren auch zu Freiheitsstrafen. Niedersachsen hat sich bisher mit rund 900.000 Euro an den Datenankäufen beteiligt. Finanzminister Hilbers: „Ich setze auch weiter auf effektive Regelungen zum internationalen Datenaustausch. Steuergerechtigkeit darf nicht von Zufälligkeiten abhängen." Insgesamt 827 Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern haben die niedersächsischen Finanzbehörden im Jahr 2018 registriert. Damit ist die Anzahl der Selbstanzeigen nach den gesetzlichen Verschärfungen Anfang 2015 weiter rückläufig. „Der anhaltend rückläufige Trend bestätigt unsere Erwartungen und dient als Beleg dafür, dass die verschärften rechtlichen Sanktionen bei vielen Steuerhinterziehern zu einem Umdenken geführt haben und viele mit Blick auf die Zukunft den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit gewählt haben. Denn zukünftig steuerehrliches Verhalten ist für Steuerhinterzieher in aller Regel nur nach vorheriger Selbstanzeige möglich. Niemand sollte heutzutage noch davon ausgehen, bis zum Ablauf der bei Steuerhinterziehungen verlängerten Verjährungsfrist noch unentdeckt bleiben zu können", ergänzte Minister Hilbers.

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