Dassel (red). Im Bereich Dassel hat die Polizei in zwei Fällen Verkehrsteilnehmer ohne erforderliche Fahrerlaubnis festgestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Pkw-Fahrer unter Einfluss von Betäubungsmitteln
Am 7. April 2026 gegen 14 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife einen 36-jährigen Pkw-Fahrer in Dassel. Während der Kontrolle stellten die eingesetzten Kräfte fest, dass der aus Relliehausen stammende Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Zudem habe er körperliche Auffälligkeiten gezeigt, die auf einen möglichen Konsum von Betäubungsmitteln hingedeutet hätten. Der Mann habe gegenüber den Polizeikräften angegeben, vor Fahrtantritt Cannabis sowie ein berauschendes Medikament konsumiert zu haben. Gegen ihn sei ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel eingeleitet worden. Zudem sei eine Blutprobe entnommen und ihm die Weiterfahrt untersagt worden.
E-Scooter mit hoher Geschwindigkeit unterwegs
Am 9. April 2026 gegen 14:20 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife einen E-Scooter-Fahrer in der „Krugstraße“ in Eilensen. Der 24-jährige Mann aus Dassel war den Beamten zuvor aufgefallen, da er mit etwa 60 km/h unterwegs gewesen sei.
Im Rahmen der Kontrolle habe sich herausgestellt, dass der E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zugelassen und entsprechend versichert gewesen sei. Ab dieser Geschwindigkeit unterliege das Fahrzeug jedoch der Fahrerlaubnispflicht.
Der Fahrer habe vor Ort keine entsprechende Fahrerlaubnis der Klasse A1 vorweisen können. Daher sei gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden. Zudem sei ihm die Weiterfahrt mit dem E-Scooter untersagt worden.