Einbeck (red). Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde der 39-jährige Fahrzeugführer aus Schwarmstedt kontrolliert. Während der Kontrolle wurde die Beeinflussung von berauschenden Mitteln festgestellt. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Wenig später wurde der Fahrzeugführer erneut angehalten und kontrolliert. Der er wiederum ein Fahrzeug führte, wurde nochmals eine Blutentnahme durchgeführt und entsprechende Verfahren eingeleitet.
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Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln

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