Einbeck (red). Im Zeitraum von Samstag, den 28. März, auf den Sonntag, den 29. März, wurden insgesamt acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gefertigt. Bei den Verstößen handelt es sich ausschließlich um Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung und hier insbesondere um das Zusammentreffen von mehreren Personen, welche nicht zum eigenen Hausstand gehören. In diesem Zusammenhang wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, die entsprechende Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen zu beachten, um eine weitere Verbreitung des Corona Virus zu verhindern.